Wenn's im Betrieb nicht rund läuft

Du kommst mit deinem Ausbilder oder den Kollegen nicht klar? Du musst ständig Dinge machen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben? Du sollst dauernd Überstunden machen? Oder vielleicht hast du dir deinen Ausbildungsberuf ganz anders vorgestellt? Gründe, warum deine Ausbildung nicht glatt läuft, kann es viele geben. Hier findest du einige häufige Probleme von Azubis mit ADHS und Tipps, wie du damit umgehen kannst.


Aus einer Streitsituation heraus ist es sehr schwierig, eine Lösung zu finden. Eine Auszeit zum Nachdenken ist meistens hilfreich. Bitte also darum, zu einem späteren Zeitpunkt in Ruhe über das Problem zu sprechen. Denke in der Zwischenzeit über das Problem nach: Was will die Gegenseite, was willst du? Wie könnte ein Kompromiss aussehen? Oder bist du vielleicht im Unrecht und solltest dich entschuldigen, oder handelt es sich vielleicht um ein Missverständnis? Wenn du dir über die Situation nicht sicher bist, hole dir Hilfe. Spreche z. B. mit deiner Jugendausbildungsvertretung (JAV), deinem Mentor (sofern du einen hast) oder einem Kollegen, dem du vertraust, um die Dinge klarer zu sehen. Gehe gut vorbereitet ins Gespräch und bleibe dabei immer sachlich, freundlich und ruhig. Wenn du allerdings merkst, dass ein Gespräch zu nichts führt, wende dich an deine JAV oder den Betriebsrat. In schwerwiegenden Fällen, z. B. wenn du gemobbt oder diskriminiert wirst, solltest du dich direkt an die JAV oder den Betriebsrat wenden. Wenn es diese Stellen in deinem Betrieb nicht gibt, wende dich am besten an die Ausbildungsberatung der zuständigen Stelle. Wichtig: Brich deine Ausbildung nicht vorschnell ab – auch dein Berufsberater in deiner Agentur für Arbeit kann dir weiterhelfen!

Du musst ständig das Gleiche tun oder Arbeiten ausführen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben? Schau zuerst in dein Berichtsheft und prüfe, ob dein Eindruck stimmt. Wenn sich dein Eindruck bestätigt, solltest du unbedingt etwas tun. Denn sonst ist vielleicht dein Ausbildungsziel in Gefahr.

Was ist rechtens?

Rein rechtlich darfst du nicht zu sogenannten ausbildungsfremden Arbeiten herangezogen werden, d. h. zu solchen, die nichts mit deiner Ausbildung zu tun haben. Ausbildungsfremde Arbeiten sind z. B. private Einkäufe für deinen Chef oder Putzarbeiten außerhalb deines Arbeitsbereichs. Du solltest hier die Dinge aber auch nicht zu eng sehen: Wenn du z. B. ab und zu mal Kaffee kochen oder aufräumen musst, geht das schon in Ordnung – vorausgesetzt, du lernst sonst alles, was du für die Ausbildung brauchst. Auch ständiges Wiederholen von Arbeiten, die du bereits beherrschst, dienen nicht dem Ausbildungszweck.

Was kannst du tun?

Werfe am besten einen Blick in deinen Ausbildungsplan (siehe Arbeitsvertrag) oder besser den Ausbildungsrahmenplan deiner Kammer. In diesen Plänen ist genau aufgeführt, was du während deiner Ausbildung wann lernen sollst. Wenn du feststellst, dass du vieles, was im Plan steht, noch nicht gelernt hast, solltest du mit deinem Ausbilder sprechen. Bleibe dabei möglichst sachlich und nutze dein Berichtsheft als Nachweis und beziehe dich auf den Ausbildungsplan bzw. Rahmenplan. Falls dein Ausbilder dein Anliegen nicht ernst nimmt, wende dich an die Jugend- und Ausbildungsvertretung (JAV) oder den Betriebsrat. Gibt es so etwas bei euch nicht, z. B. weil der Betrieb zu klein ist? Dann lass dich bei der Ausbildungsberatung deiner zuständigen Kammer beraten.

Was ist rechtens?

Dein Arbeitsvertrag regelt deine tägliche und wöchentliche Arbeitszeit, die zur Vermittlung der Ausbildungsinhalte genügen muss. Laut Gesetz darf dich dein Arbeitgeber als Azubi nicht zu Überstunden verpflichten. Azubis dürfen nur freiwillig Überstunden ableisten oder wenn ein absoluter Notfall eintritt. Dabei wird zu wenig Personal im Betrieb übrigens nicht als Notfall betrachtet! Wenn du freiwillig Überstunden ableistest, müssen sie dem Ausbildungszweck dienen und es muss ein Ausbilder anwesend sein. Außerdem hast du ein Recht auf zusätzliche Vergütung oder Freizeitausgleich.

Höchstarbeitszeiten kennen

In der Regel dürfen Jugendliche täglich nicht mehr als acht Stunden beschäftigt werden. Ihre wöchentliche Beschäftigungszeit darf 40 Stunden nicht überschreiten. Erwachsene Auszubildende (mindestens 18 Jahre alt) dürfen an sechs Tagen wöchentlich bis zu acht Stunden täglich beschäftigt werden. Die genannten Zeiten sind Höchstarbeitszeiten. Jedoch gibt es einige gesetzlich geregelte Ausnahmen, die in bestimmten Fällen auch längere Arbeitszeiten ermöglichen. Pausen zählen generell nicht als Arbeitszeit. Wird ein(e) Auszubildende(r) länger beschäftigt, als es in seinem/ihrem Ausbildungsvertrag vorgesehen ist, so handelt es sich um Überstunden. Für Überstunden besteht ein Anspruch auf Freizeitausgleich oder eine besondere Vergütung.

Was kannst du tun?

  • Überstundennachweis: Schreibe deine Überstunden genau auf und halte fest, wann du was gemacht hast oder kopiere die Schichtpläne. Lass dir die Überstunden am besten von deinem Ausbilder abzeichnen.
  • Gespräch suchen: Deinen Überstundennachweis kannst du als Gesprächsgrundlage nutzen, um mit deinem Ausbilder über die Überstunden zu sprechen. Wenn du generell bereit zu Überstunden bist, könnt ihr eine schriftliche Vereinbarung treffen, wie die Überstunden ausgeglichen werden: als Freizeitausgleich oder Vergütung. Ohne eine betriebliche Vereinbarung richtet sich der Überstundenausgleich nach dem entsprechenden Tarifvertrag oder orientiert sich daran, d. h. Überstunden müssen mit Mehrarbeitszuschlag vergütet oder mit Freizeit ausgeglichen werden. Aber auch, wenn du aus privaten Gründen keine Überstunden leisten kannst, z. B. weil du dich um deine Kinder kümmern musst, dürfen dir daraus keine Nachteile entstehen. Wenn du Unterstützung benötigst, kann dir auch dein Berufsberater bei deiner Agentur für Arbeit weiterhelfen.

Keine Lösung in Sicht: Sollte dein Ausbilder/Arbeitgeber dich trotzdem ohne deine Zustimmung weiter zu Überstunden verpflichten (ohne dass ein Notfall vorliegt) oder nicht dazu bereit sein, freiwillig geleistete Überstunden auszugleichen, kannst du dich an folgende Stellen wenden: den Betriebsrat deines Ausbildungsbetriebs oder die Ausbildungsvertretung (JAV), den Ausbildungsberater deiner zuständigen Kammer, z. B. IHK oder Handwerkskammer, deine zuständige Gewerkschaft oder einen Rechtsanwalt.

Bevor du alles hinwirfst, überlege genau, was dich unglücklich macht: Sind es Probleme mit Kollegen und Vorgesetzen? Fühlst du dich überfordert oder hattest du einfach andere Erwartungen an deinen Ausbildungsberuf? Oder ist es etwas anderes?

  • Neue Wege gehen: Du bist dir absolut sicher, dass du dich im Beruf geirrt hast und die Ausbildung auf keinen Fall zu Ende machen willst? Dann hilft nur ein Neustart mit einem Wechsel der Ausbildung. Bevor du aber deine Ausbildungsstelle kündigst, solltest du wissen, wie es weitergeht. Lass dich also unbedingt vorher beraten. Wende dich an deine Agentur für Arbeit und/oder den Ausbildungsberater deiner zuständigen Stelle.
  • Probleme lösen: Auch wenn du es dir gerade nicht vorstellen kannst: Für viele Probleme gibt es eine Lösung. Wenn du also selbst nicht mehr weiter kommst, hol dir Hilfe! Und zwar bevor du die Ausbildung abbrichst. Kennst du z. B. schon die Möglichkeiten zur Unterstützung, die du in Anspruch nehmen kannst? Siehe dazu Unterstützung in der Ausbildung. Oder kennst du die unterschiedlichen Stellen die dir weiterhelfen können? Schau mal gleich hier An wen wenden bei Problemen
  • Ausbildungsbetrieb wechseln: Wenn dir dein Ausbildungsberuf gefällt, aber du unlösbare Probleme mit dem Betrieb hast, z. B. weil du nichts lernst, ständig ausbildungsfremde Arbeiten erledigen sollst oder unverhältnismäßig viele Überstunden machen musst, gemobbt oder diskriminiert wirst, kannst du den Ausbildungsbetrieb wechseln. Dein altes Ausbildungsverhältnis solltest du allerdings erst kündigen, wenn du einen neuen Ausbildungsbetrieb gefunden hast. Vorher solltest du auch deinen Kollegen und Vorgesetzten nichts von deinen Plänen erzählen. Wende dich auf jeden Fall vor deiner Kündigung an den Ausbildungsberater deiner zuständigen Kammer, z. B. IHK, oder deine Gewerkschaft. Sie können dich beraten, wie du am besten kündigst, denn auch da gibt es verschiedene Möglichkeiten.

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